25.02.2011

Nachprüfungen durch Änderungen der Norm EN 353-1: 2002

Bereits am 19. März 2010 hat die Europäische Kommission entschieden, die Norm EN 353-1 (Steigschutzeinrichtungen einschließlich fester Führung) zu ändern...

Bereits am 19. März 2010 hat die Europäische Kommission entschieden, die Norm EN 353-1 (Steigschutzeinrichtungen einschließlich fester Führung) zu ändern und die Konformitätsvermutung für Steigschutzsysteme ausgesetzt. Das heißt, die PSA-Richtlinie (PSA: Persönliche Schutzausrüstung) und damit die Sicherheit der Produkte ist durch die Prüfung nach EN 353-1: 2002 alleine nicht mehr gegeben, sondern muss zusätzlich nachgewiesen werden. Wie dies zu geschehen hat, wurde seitdem diskutiert.

Inzwischen wurde ein Prüfprozedere entwickelt, das den Produktanforderungen ausreichend entspricht. Der Arbeitskreis der Prüfstellen hat beschlossen, dass zur Aufrechterhaltung einer gültigen EG-Baumusterprüfbescheinigung erforderlich ist, die unter EN 353-1: 2002 zertifiziierten Produkte einer Ergänzungsprüfung zu unterziehen, die die neu hinzugekommenen Anfoderungen verifiziert. 

Da die Sicherheit des Anwenders für uns absolute Priorität hat, wurden unsere Fallschutzsysteme bereits erfolgreich gemäß den beiden neuen gegenwärtig in Europa definierten prüftechnischen Gesichtspunkten getestet (TUV NEL-Test in Großbritannien und DEKRA-Test in Deutschland).

Das bedeutet, dass unsere Fallschutzsysteme mit den europäischen Richtlinien (89/686/EWG) übereinstimmen und ohne Einschränkung verwendet werden können.